Fördermitgliedschaft HEBC

Es ist soweit – „Aus rot wird grün!“

Nach dem wir uns seit längerer Zeit mit dem Ziel beschäftigt haben eine weitere zeitgemäße Spielfläche zu erhalten, sind wir auf der Jahreshauptversammlung mit dem Beschluss eines Sonderbeitrags zum 01.01.2023 einen großen Schritt weitergekommen.  Für die Umsetzung unseres Projekts benötigen wir viel Enthusiasmus und Engagement. Viele Vereinsmitglieder sind mit Eifer bei der Sache. Neben dem persönlichen Einsatz muss der Verein aber auch einen erheblichen finanziellen Anteil leisten.

Dem Verein ist bewusst, dass nicht jedes Mitglied in der Lage ist, diesen zusätzlichen Sonderbeitrag zu tragen. Aus diesem Grund werden alle Mitglieder die Transferleistungen erhalten (bspw. Hartz-IV-Empfänger, Wohngeld, Flüchtlinge), von dieser Umlage automatisch ausgenommen. Für diese von dem Sonderbeitrag befreiten Mitglieder suchen wir daher Fördermitgliedschaften, die die Kosten des Sonderbeitrags für einzelne Mitglieder übernehmen.

Unten aufgeführt die Rahmenbedingungen einer Fördermitgliedschaft:

  • Die über „Fördermitgliedschaften“ generierte Summe wird auf das Sonderkonto „Kunstrasen 2“ eingezahlt, über das nur der Vorstand „gemeinsam“ verfügen darf.
  • Sollte der Bau des zweiten Kunstrasenplatzes nicht vorgenommen werden, so wird die vom Fördermitglied bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Projekts entrichtete Summe in voller Höhe, jedoch ohne Zinsanspruch, zurückgezahlt.
  • Jeweils zum Jahresende ergeht an das Fördermitglied (sofern eine Summe von über 300 EUR / Jahr erreicht wird) eine Spendenbescheinigung über den erhaltenen Betrag, der aufgrund der Anerkennung vom HEBC v. 1911 e.V. als gemeinnützigem Verein, steuerlich geltend gemacht werden kann.
HEBC-Förderer
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Förderbetrag / Monat
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Datenschutzerklärung

Weitere Informationen – auch zu Löschfristen – finden Sie in der Datenschutzerklärung.

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